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   FG Hamburg, 21.10.1983 - V 279/81   

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FG Hamburg, 21.10.1983 - V 279/81 (https://dejure.org/1983,21448)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.10.1983 - V 279/81 (https://dejure.org/1983,21448)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - V 279/81 (https://dejure.org/1983,21448)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1984, 316
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 30.05.1996 - V R 26/93

    Nachhaltige Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers

    Mit Erfolg wendet sich aber das FA mit der Revision gegen die (im Anschluß an das Urteil des FG Hamburg vom 21. Oktober 1983 V 279/81, Entscheidungen der Finanzgerichte 1984, 316 vertretene) Auffassung des FG, eine Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung hinsichtlich eines "durchschnittlichen bürgerlichen Haushalts" führe nicht zur Nachhaltigkeit.
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 155/86

    Anforderungen an die sonstige selbständige Arbeit - Voraussetzungen für das

    Der Umstand, daß die Einzelhandlungen der Auseinandersetzung eines einzigen Nachlasses dienten, ändert hieran nichts (BFH-Urteil vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57; Urteil des FG Düsseldorf vom 20. März 1980 XVII (VIII) 180/75 UM, EFG 1980, 466; Urteil des FG Hamburg vom 21. Oktober 1983 V 279/81, EFG 1984, 316).
  • BFH, 01.09.1988 - V R 195/83

    Voraussetzungen für eine Einkommensteuer-Befreiung

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit der Begründung statt (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 316), der Ehemann der Klägerin habe eine heilberufliche Tätigkeit ausgeübt, die der eines Krankengymnasten und/oder Heilpraktikers ähnlich sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97

    Umsatzsteuer; nachhaltige Testamentsvollstreckertätigkeit eines Rechtsanwalts

    Der Kläger könne sich auch nicht auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21. Oktober 1983 (EFG 1984, 316) berufen.
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