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FG Hamburg, 21.10.1983 - V 279/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1984, 316
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 30.05.1996 - V R 26/93
Nachhaltige Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers
Mit Erfolg wendet sich aber das FA mit der Revision gegen die (im Anschluß an das Urteil des FG Hamburg vom 21. Oktober 1983 V 279/81, Entscheidungen der Finanzgerichte 1984, 316 vertretene) Auffassung des FG, eine Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung hinsichtlich eines "durchschnittlichen bürgerlichen Haushalts" führe nicht zur Nachhaltigkeit. - BFH, 05.10.1989 - IV R 155/86
Anforderungen an die sonstige selbständige Arbeit - Voraussetzungen für das …
Der Umstand, daß die Einzelhandlungen der Auseinandersetzung eines einzigen Nachlasses dienten, ändert hieran nichts (BFH-Urteil vom 7. August 1975 V R 43/71, BFHE 117, 113, BStBl II 1976, 57; Urteil des FG Düsseldorf vom 20. März 1980 XVII (VIII) 180/75 UM, EFG 1980, 466; Urteil des FG Hamburg vom 21. Oktober 1983 V 279/81, EFG 1984, 316). - BFH, 01.09.1988 - V R 195/83
Voraussetzungen für eine Einkommensteuer-Befreiung
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit der Begründung statt (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 316), der Ehemann der Klägerin habe eine heilberufliche Tätigkeit ausgeübt, die der eines Krankengymnasten und/oder Heilpraktikers ähnlich sei. - FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97
Umsatzsteuer; nachhaltige Testamentsvollstreckertätigkeit eines Rechtsanwalts
Der Kläger könne sich auch nicht auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21. Oktober 1983 (EFG 1984, 316) berufen.